Unsere Geschichte - Ehepaar Kypke

Leibrente und Wohnrecht auf Lebenszeit  und Gutes tun - wie können wir so etwas organisieren?


Wir haben ein langes, erfülltes Leben hinter uns. Nun sind  wir ein Rentnerehepaar. Wir haben ein schönes, gepflegtes Haus. Aber wir haben keine direkten Erben. Wir waren Freiberufler. Unsere Renten sind  ziemlich niedrig. Wir haben unser Geld in unser Haus gesteckt.
Unser Grundstück und das darauf erbaute Haus haben wir bewusst als langfristtauglichen Lebensort geplant. Wir sind im zweiten, oder schon dritten? – Lebensabschnitt. Ein Wohnhaus soll für 100 Jahre taugen, also für eine Zukunft nach uns.

Die Idee: Wir verkaufen unser Haus gegen eine monatliche Zusatzrente. Dabei unverzichtbar: Ein gesichertes Wohnrecht bis zu unserem Lebensende, kostenfrei, unwiderruflich – durch Absicherung im Grundbuch, Mit welcher Institution kann ich so einen Vertrag eingehen?

Wir haben viel im Netz gestöbert.
Was haben wir gefunden? Großartige Ankündigungen, viel Schaum, Verunsicherung. Und haben nachgedacht:

Jeder Anbieter einer Immobilienrente muss aus diesen Gründen vorsichtig kalkulieren:
1. Das lebenslange Wohnrecht kostet aus Sicht des Vertragspartners  jeden Monat „entgangene Mietzahlung“; das summiert sich zu hohen Beträgen im Lauf der Jahre. 
2. Für die Zusatzrente, die an uns gezahlt werden soll, gibt es ein Kalkulationsrisiko. Das ergibt sich aus dem Lebensalter der Eigentümer beim Vertragsabschluß und deren Lebenszeiterwartung. 
Das sind unsere Überlegungen. Das muss man so klar aussprechen:
Die Immobilienrente ist gewissermaßen eine Wette auf das Lebensalter der Hauseigentümer. Das muss  jeder Anbieter einer Immobilienrente in seine Vertragsbedingungen, in den Vertrag „einpreisen“.

Nach dieser ernüchternden Erkenntnis stellte sich für uns die Frage, wem wir unser Haus und Grundstück gegen Rente anvertrauen wollen.
Schließlich sind wir fündig geworden. Wir haben einen Immobilien-Überlassungsvertrag  mit der gemeinnützigen Stiftung  Liebenau abgeschlossen, für die der „Risikoausgleich“ im Kaufvertrag dem gemeinnützigen Zweck zugute kommt,
Das war und ist für unser Gefühl von weit-reichender, mehr, von lebenslanger Bedeutung. Unser schönes Haus, in dem so viel Anstrengung und Geld und Arbeit stecken, kommt nach unserem Tod einem guten Zweck zugute, hinter dem wir voll und ganz stehen. Mehr zu den Zielen der Stiftung Liebenau  (bitte klicken)
Unsere Gespräche über das, was wir stiften wollen kamen immer wieder auf die wünschbare Zukünfte unseres Heimathauses zurück. Was für ein Wohnhaus und welche  Lebensbedingungen wünschen wir den Menschen, die nach uns kommen  oder nach uns alt werden? Welche Bedürfnisse werden in den Vordergrund rücken? 
Im Ergebnis nach gründlicher Abwägung haben wir uns für die Zustifterrente der Stiftung Liebenau entschieden. 


Heute, nach 10 Jahren sagen wir: das war eine gute, das war die richtige Entscheidung. 
Unsere Mitstiftung bewirkt eine Förderung von sozialen, gemeinnützigen Zwecken entsprechend dem Satzungsziel der Stiftung Liebenau
Das schafft für uns ein gutes Gefühl: gesichertes und lebenslanges Wohnen in unserem Haus, in unserer Heimat. Und wir können damit Gutes tun.

Johanna und Ulrich Kypke


Hier geht's zur Geschichte von Ehepaar Volk